Wirtschaftsplan der WEG: Aufbau, Beschluss und häufige Fragen

Der Wirtschaftsplan ist eines der wichtigsten Dokumente der WEG – und doch sorgt er regelmäßig für Fragen. Er plant die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres und bildet die Grundlage für das Hausgeld. Dieser Überblick erklärt Aufbau und Beschluss. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Vorausschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG.
- Auf seiner Basis werden die Hausgeld-Vorschüsse der Eigentümer festgelegt.
- Er enthält auch die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
- Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse in der Versammlung.
Was ist der Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan schätzt für ein Wirtschaftsjahr die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Er ist die Kalkulationsgrundlage dafür, wie viel Hausgeld die Eigentümer vorschüssig zahlen.
Was steht drin?
Typischerweise umfasst der Wirtschaftsplan:
- Voraussichtliche gemeinschaftliche Ausgaben (Betriebs- und Verwaltungskosten)
- Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage
- Die auf die einzelnen Eigentümer entfallenden Beträge (Verteilerschlüssel)
Wie wird er beschlossen?
Die Eigentümer beschließen in der Versammlung über die Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Daraus ergibt sich das monatliche Hausgeld. Die genauen Anforderungen regelt das Wohnungseigentumsgesetz.
Bezug zum Hausgeld
Das Hausgeld ist die praktische Konsequenz des Wirtschaftsplans: Was geplant wird, zahlen die Eigentümer anteilig ein. Am Jahresende stellt die Jahresabrechnung Plan und Ist gegenüber.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtlichen Voraussetzungen können sich ändern und vom Einzelfall abhängen – im Zweifel ziehen Sie bitte rechtlichen Rat hinzu.

Autor
Gregor Ott
Gregor Ott ist Geschäftsführer der vono GmbH und entwickelt mit heytalo digitale Software für die Immobilienverwaltung. Er beschäftigt sich täglich mit den Prozessen moderner Haus- und WEG-Verwaltungen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?
Der Wirtschaftsplan ist die Vorausschau zu Jahresbeginn, die Jahresabrechnung die Abrechnung der tatsächlichen Zahlen am Jahresende. Aus dem Wirtschaftsplan ergibt sich das Hausgeld, aus der Abrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Wer beschließt den Wirtschaftsplan?
Die Eigentümer beschließen in der Eigentümerversammlung über die Vorschüsse auf Basis des Wirtschaftsplans. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
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