Rauchwarnmelder nach § 14 HBO im Blick
In Hessen brauchen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, mindestens einen Rauchwarnmelder. Für die Betriebsbereitschaft sind in Wohnungen grundsätzlich die unmittelbaren Besitzer zuständig, also meist Mieter oder selbstnutzende Eigentümer (Stand Oktober 2026). In heytalo halten Sie fest, wie es in jeder Liegenschaft geregelt ist, und führen Wartungstermine, Nachholtermine und Fristen als Vorgang.
Prüffristen im Blick behalten

