Rauchwarnmelder nach § 15 Abs. 7 LBO
Seit Ende 2014 müssen auch Bestandswohnungen in Baden-Württemberg ausgestattet sein. Für die Betriebsbereitschaft sind die unmittelbaren Besitzer zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie (Stand Oktober 2026). Viele Gemeinschaften beschließen eine einheitliche Wartung durch eine Fachfirma. In heytalo hängt die Wartungsfirma an der Liegenschaft, der Beschluss am Tagesordnungspunkt.
Prüffristen im Blick behalten

