1. Rechtsform, Gewerbe und Erlaubnis
Klären Sie Rechtsform und Gewerbeanmeldung. Wer Wohnungseigentum oder Mietwohnungen für andere verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Planen Sie dafür Nachweise zu Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ein.


