Rauchwarnmelder auch im Wohnzimmer
Brandenburg geht weiter als die meisten Länder: Nach § 48 Abs. 4 BbgBO brauchen alle Aufenthaltsräume außer Küchen einen Rauchwarnmelder, dazu Flure, über die Rettungswege führen. Bestehende Wohnungen mussten bis 31. Dezember 2020 ausgestattet sein (Stand Oktober 2026). Mehr Melder je Wohnung heißt mehr Termine. In heytalo planen Sie Prüfungen und Nachtermine als Aufgaben mit Fälligkeit im Vorgang der Liegenschaft.
Prüffristen im Blick

