Rauchwarnmelder: früh Pflicht, heute Routine
Bestehende Wohnungen mussten in Sachsen-Anhalt bis 31. Dezember 2015 ausgestattet sein: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen (§ 47 Abs. 4 BauO LSA, Stand Oktober 2026). Geräte aus dieser Nachrüstwelle sind heute über zehn Jahre alt. Prüfungen, Nachtermine und Austausch legen Sie in heytalo als Vorgang mit Frist an, je Liegenschaft.
Prüffristen im Blick

