Rauchwarnmelder nach NBauO im Blick
Nach § 44 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rettungswegen Rauchwarnmelder haben. Die Betriebsbereitschaft liegt bei den Bewohnern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie (Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung). Halten Sie je Objekt fest, wie es geregelt ist, und legen Sie Prüftermine als Wiedervorlage an.
Prüffristen im Blick behalten

