Sechs Monate, zehn Wochen: Stuttgarter Schwellen als Wiedervorlage
Nach der Stuttgarter Satzung gelten unter anderem Leerstand über sechs Monate und Ferienvermietung über zehn Wochen im Kalenderjahr als Zweckentfremdung (Stand Oktober 2026). Legen Sie beim Auszug oder beim ersten Hinweis eine Aufgabe mit Fälligkeit und Erinnerung an. So sprechen Sie den Eigentümer an, bevor die Schwelle erreicht ist.
Keine Frist mehr übersehen

