Hinweise auf Zweckentfremdung als Vorgang
Ob eine Nutzung genehmigungspflichtig ist, entscheidet in München das Sozialreferat, Fachbereich Bestandssicherung. Die ersten Hinweise kommen aber meist bei Ihnen an: von Nachbarn, vom Beirat oder vom Hausmeister. In heytalo wird daraus ein Vorgang an der Liegenschaft, mit Zuständigkeit, Verlauf und den Schreiben an den Eigentümer.
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