Rauchwarnmelder nach der Thüringer Bauordnung
Vorhandene Wohnungen mussten in Thüringen bis Ende 2018 Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren haben. Seit der neuen Bauordnung vom Juli 2024 steht die Regel in § 51 ThürBO (Stand Oktober 2026). Für Verwaltungen bleibt eine Daueraufgabe: Prüftermine, Zugang zu den Wohnungen, Rückmeldungen. In heytalo legen Sie dafür Fristen und Wiedervorlagen an, die auf dem Dashboard erscheinen.
Prüffristen im Blick

